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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Renovierungsdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Power-Brightway GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungsdienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dieser beigefügten Unterlagen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:

  • 30% bei Auftragserteilung
  • 40% bei Beginn der Arbeiten
  • 30% bei Abnahme der Leistung

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Ausführungszeiten

(1) Ausführungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Ausführungszeit beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse berechtigen zur Verschiebung der Ausführungszeit um die Dauer der Behinderung.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere:

  • Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Bauzustandes
  • Gewährung des ungehinderten Zugangs zur Baustelle
  • Bereitstellung von Strom, Wasser und Heizung
  • Schutz der Arbeiten vor Witterungseinflüssen

(2) Verzögerungen infolge nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zur Verschiebung der Ausführungszeit und zur Berechnung zusätzlicher Kosten.

§ 7 Gefahrübergang und Abnahme

(1) Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.

(2) Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung. Sie gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos nutzt oder wenn er die Abnahme ohne sachlichen Grund verweigert.

(3) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Material und handwerkliche Ausführung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, bei anderen Arbeiten 2 Jahre ab Abnahme.

(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt.

(4) Bei Materialien, die der Auftraggeber beigestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf handwerklich ordnungsgemäße Verarbeitung.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme berechtigt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

(2) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Unternehmensdaten

Power-Brightway GmbH
Hauptstraße 123
10115 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Internet: www.power-brightway.com

Handelsregister: HRB 12345 B
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Max Mustermann
USt-IdNr.: DE123456789

Stand: Juni 2025

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